Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (VSH) für den Versicherungsmakler
Der Versicherungsmakler hat sich seinem Mandanten durch einen Maklerauftrag
zu einer umfassenden (und auch laufenden) Tätigkeit verpflichtet.
Durch diesen Vertrag ist der Finanzdiensleister zur laufenden Betreuung des Versicherungs-Vertragsverhältnisses verpflichtet.
Es obliegt ihm das versicherte Risiko zu überwachen und auf eintretende Risikoveränderungen mit Anpassungsvorschlägen zu reagieren
und den Kunden hierüber umfassend zu beraten. Der BGH den Versicherungsmakler zu Recht als "treuhänderischen Sachwalter"
des Versicherungsnehmers bezeichnet.
Die Police Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (VSH) schützt den Makler bei
beruflichen Versehen entstandenen finanziellen Folgen sowie bei unberechtigten Ansprüchen Dritter.
Berufshaftpflichtversicherung Versicherungsmakler - Nachweis
Ab dem 22.05.2007 ist der Versicherungsmakler verpflichtet eine Vermögensschadens - Haftpflichtversicherung (VSH) abzuschliessen und gegenüber der
Registrierungsstelle (IHK) nachzuweisen.
Wir empfehlen
hier, sich ein Angebot
der Firma Hans John einzuholen. Die Firma Hans John hat sich unter anderm auf die VSH für Makler spezialisiert.
VDABBAKW_1990 05.09.2010 23:27:28