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Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (VSH) für den Versicherungsmakler

Der Versicherungsmakler hat sich seinem Mandanten durch einen Maklerauftrag zu einer umfassenden (und auch laufenden) Tätigkeit verpflichtet. Durch diesen Vertrag ist der Finanzdiensleister zur laufenden Betreuung des Versicherungs-Vertragsverhältnisses verpflichtet. Es obliegt ihm das versicherte Risiko zu überwachen und auf eintretende Risikoveränderungen mit Anpassungsvorschlägen zu reagieren und den Kunden hierüber umfassend zu beraten. Der BGH den Versicherungsmakler zu Recht als "treuhänderischen Sachwalter" des Versicherungsnehmers bezeichnet. Die Police Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (VSH) schützt den Makler bei beruflichen Versehen entstandenen finanziellen Folgen sowie bei unberechtigten Ansprüchen Dritter.

Berufshaftpflichtversicherung Versicherungsmakler - Nachweis

Ab dem 22.05.2007 ist der Versicherungsmakler verpflichtet eine Vermögensschadens - Haftpflichtversicherung (VSH) abzuschliessen und gegenüber der Registrierungsstelle (IHK) nachzuweisen.

Wir empfehlen hier, sich ein Angebot der Firma Hans John einzuholen. Die Firma Hans John hat sich unter anderm auf die VSH für Makler spezialisiert.

VDABBAKW_1990 05.09.2010 23:27:28